04 — Ehrliche Regulatorik statt Panikverkauf
KI im HR · Dossier 2026
Am 2. August kommt
keine
Hochrisiko-Deadline.
Wer Ihnen Panik verkauft, hat den Digital Omnibus nicht gelesen. Was wirklich gilt, kommt in
drei Wellen — und keine davon rechtfertigt
Panikverkauf.
Und als Schweizer Unternehmen? Der EU AI Act gilt für Sie nicht automatisch —
aber er wirkt extraterritorial: Sobald der Output Ihres KI-Systems in der EU verwendet wird
(Rekrutierung von EU-Kandidatinnen und -Kandidaten, Karriere-Chatbot mit Bewerbenden aus der EU,
Niederlassungen im EU-Raum), sind Sie im Anwendungsbereich. Unabhängig davon gilt in der Schweiz
bereits heute das revDSG.
Die ehrliche Einordnung im FAQ →
Heute: Juni 2026 — zwischen Welle 1 und Welle 2. Unser Versprechen:
Wir verkaufen Ihnen keine Angst. Wir holen Stunden zurück — und liefern den prüffertigen
Art.-4-Nachweis in jedem Programm gleich mit, ohne Aufpreis.
Drei-Wellen-Fahrplan als PDF anfordern →